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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Harald Lientschnig</provider_name><provider_url>https://www.landtechnik-lientschnig.at/new</provider_url><author_name>thomas.pfeffer</author_name><author_url>https://www.landtechnik-lientschnig.at/new/author/thomas-pfeffer/</author_url><title>AGB - Harald Lientschnig</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content"&gt;&lt;a href="https://www.landtechnik-lientschnig.at/new/agb/"&gt;AGB&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;
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K&#xE4;ufer ausdr&#xFC;cklich nachstehende Verkaufs-, Reparatur-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. F&#xFC;r alle Lieferungen und Leistungen der Firma Landtechnik Harald Lientschnig e.U. (im Folgenden kurz &#x201E;Firma Lientschnig&#x201C; genannt) gelten ausschlie&#xDF;lich die nachfolgenden Gesch&#xE4;ftbedingungen, au&#xDF;er es w&#xE4;re im Einzelfall eine gesonderte anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen worden. Die Firma Lientschnig widerspricht, s&#xE4;mtlichen anderslautenden Einkaufs und Lieferbedingungen und verzichtet der Vertragspartner auf Anwendung seiner Gesch&#xE4;ftsbedingungen.&#x201D;][tm_spacer size=&#x201D;lg:25&#x2033;][vc_column_text] 1) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages: Ein Kaufvertrag &#xFC;ber die umseits angef&#xFC;hrten Waren kommt erst rechtwirksam zustande, wenn die Annahme der Bestellung durch die Firma Lientschnig erfolgt und der Vertrag intern gepr&#xFC;ft wurde . Die Bestellung gilt als angenommen, wenn von uns nicht innerhalb von 14 Tagen ausdr&#xFC;cklich erkl&#xE4;rt wird, die Bestellung nicht anzunehmen. 2) Reparaturauftr&#xE4;ge Muss im Zuge eines Reparaturauftrages festgestellt werden, dass weitere Ersatzteile unbedingt erforderlich sind, sind die f&#xFC;r die ordnungsgem&#xE4;&#xDF;e Reparatur erforderlichen Ersatzteile vom Kunden auch ohne gesonderten Zusatzauftrag zu bezahlen. Werden vom Kunden nur provisorische oder unvollst&#xE4;ndige Reparaturen begehrt, wird von uns hief&#xFC;r keine Haftung &#xFC;bernommen. Werden vom Kunden gebrauchte oder neue Teile beigestellt und eingebaut, &#xFC;bernehmen wir f&#xFC;r die Funktionsf&#xE4;higkeit dieser Teile keine Haftung. Gew&#xE4;hrleistungs- oder Kulanzreparaturen sind ausschlie&#xDF;lich von uns durchzuf&#xFC;hren. Rechnungsabz&#xFC;ge aufgrund von Arbeiten anderer Firmen werden von der Firma Lientschnig nicht anerkannt. 3) Unsicherheitseinrede / Zahlungsschwierigkeiten Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Vertrages ergeben, dass der K&#xE4;ufer in Zahlungsschwierigkeiten ger&#xE4;t, ist die Firma Lientschnig berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben und eine Lieferung bzw. Leistung davon abh&#xE4;ngig zu machen, dass der K&#xE4;ufer eine Bankgarantie einer &#xF6;sterreichischen Bank &#xFC;ber den vertraglich vereinbarten Wert der Lieferung/Leistung beibringt oder im Voraus ausreichende Akontozahlungen leistet. 4) R&#xFC;cktritt, Stornogeb&#xFC;hr Bestellungen k&#xF6;nnen vom K&#xE4;ufer nur mit Zustimmung der Firma Lientschnig r&#xFC;ckg&#xE4;ngig gemacht werden. F&#xFC;r den Fall eines R&#xFC;cktrittes ist der K&#xE4;ufer verpflichtet, der Firma Lientschnig f&#xFC;nfzehn Prozent der Auftragssumme als Stornogeb&#xFC;hr zu bezahlen. Die Firma Lientschnig beh&#xE4;lt sich bei Vertragsverletzung des K&#xE4;ufers das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zur&#xFC;ck zu treten, wobei der K&#xE4;ufer eine Geb&#xFC;hr von 15 Prozent der Auftragssumme zu bezahlen hat. Die Geltendmachung eines dar&#xFC;ber hinaus gehenden Schadens bleibt der Firma Lientschnig vorbehalten. 5) Preise und Preisfestsetzung Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdr&#xFC;cklich vereinbart wurde, netto ab unseren Lager in K&#xE4;rntnerstrasse 9 9601 Arnoldstein. Die vereinbarten Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Einkaufspreise der Firma Lientschnig kalkuliert. Ein Irrtum bleibt vorbehalten, wenn er sofort aufgekl&#xE4;rt wird. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserh&#xF6;hungen aufgrund h&#xF6;herer Gestehungskosten, Erh&#xF6;hung von Z&#xF6;llen, &#xC4;nderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen, Derartige Erh&#xF6;hungen fallen in die Zahlungspflicht des K&#xE4;ufers. Aus derartigen Preiserh&#xF6;hungen kann ein R&#xFC;cktrittsrecht nicht abgeleitet werden. 6) Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen Zahlungen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie entweder bar an uns geleistet wurden, oder auf einem unserer bekannt gegebenen Konten fristgerecht eingelangt sind. Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 1333 ABGB vereinbart. Es gilt ausdr&#xFC;cklich ein Aufrechnungsverbot von aufeinandertreffenden wechselseitigen Forderungen als vereinbart. 7) Eigentumsvorbehalt Bis zur vollst&#xE4;ndigen Bezahlung des Kaufpreises einschlie&#xDF;lich aller Nebenleistungen bleibt die gelieferte Ware im alleinigen und ausschlie&#xDF;lichen Eigentum der Firma Lientschnig und darf nur mit unserer ausdr&#xFC;cklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter ver&#xE4;u&#xDF;ert werden. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne gerichtliches Urteil vom Eigentumsvorbehalt selbst&#xE4;ndig Gebrauch zu machen und die nicht bezahlten Waren beim K&#xE4;ufer abzuholen. 8) Lieferpflichten, Lieferzeit Unsere Lieferfristen sind stets unverbindlich. Sie setzen den normalen Zustand und normale Verh&#xE4;ltnisse voraus. Bei nicht vorhersehbaren Lieferverz&#xF6;gerungen durch die Herstellerfirma sind wir einseitig berechtigt, den Vertrag aufzul&#xF6;sen. Dies gilt auch f&#xFC;r den Fall h&#xF6;herer Gewalt, unvorhergesehener Streiks, Aussperrungen oder f&#xFC;r alle F&#xE4;lle, in denen Verz&#xF6;gerungen nicht auf ein Verschulden der Firma Lientschnig zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren sind. In all diesen F&#xE4;llen sind alle Anspr&#xFC;che des K&#xE4;ufers auf Erf&#xFC;llung oder Schadenersatz wegen Nichterf&#xFC;llung ausgeschlossen. Die Lieferung durch die Firma Lientschnig ist erf&#xFC;llt, wenn die Waren oder Ger&#xE4;te dem Transporteur &#xFC;bergeben wurden oder selbst vom K&#xE4;ufer vom Auslieferungslager &#xFC;bernommen wurden. 9) M&#xE4;ngelr&#xFC;gen, Transportsch&#xE4;den Allf&#xE4;llige M&#xE4;ngelr&#xFC;gen sind vom K&#xE4;ufer ohne unn&#xF6;tigen Aufschub schriftlich bei der Firma Lientschnig geltend zu machen. Falls binnen acht Tagen nach Annahme bzw. &#xDC;bernahme der Waren oder Ger&#xE4;te keine schriftliche Beanstandung bei uns einlangt, gelten alle Waren und Ger&#xE4;te bzw. die Reparaturen als vom K&#xE4;ufer angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden M&#xE4;ngelr&#xFC;gen nicht mehr anerkannt. 10) Gew&#xE4;hrleistung und Garantie Die Firma Lientschnig leistet dem K&#xE4;ufer bzw. Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gew&#xE4;hr f&#xFC;r die Funktionalit&#xE4;t und Betriebsbereitschaft der verkauften Waren, Maschinen und Ger&#xE4;te sowie die ordnungsgem&#xE4;&#xDF; erfolgte Reparatur. Soweit die von der Firma Lientschnig verkauften Waren oder Ger&#xE4;te eine Fabriks- bzw. Herstellergarantie genie&#xDF;en, haftet das Lieferwerk f&#xFC;r die ordnungsgem&#xE4;&#xDF;e Funktion im Rahmen der Garantiebestimmungen. Der K&#xE4;ufer verzichtet deshalb ausdr&#xFC;cklich auf alle Regressanspr&#xFC;che gegen&#xFC;ber der Firma Lientschnig. Gew&#xE4;hrleistungsanspr&#xFC;che k&#xF6;nnen von uns nur dann anerkannt werden, wenn diese vom K&#xE4;ufer sofort nach Feststellung des Mangels umfassend schriftlich ger&#xFC;gt wurden. Jedweder Gew&#xE4;hrleistungs- oder Garantieanspruch erlischt, wenn der K&#xE4;ufer die Vorschriften &#xFC;ber die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen technischen &#xDC;berpr&#xFC;fungen (z.B. Pflicht-Service) nicht ordnungsgem&#xE4;&#xDF; und zeitgerecht durchf&#xFC;hren l&#xE4;sst. Die Gew&#xE4;hrleistung erstreckt sich auf Fehler, die nachweislich bereits vor dem Gefahren&#xFC;bergang bestanden haben. Gew&#xE4;hrleistungsanspr&#xFC;che des K&#xE4;ufers sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware beschr&#xE4;nkt. Erst wenn die Nachbesserung fehlschl&#xE4;gt oder Ersatzlieferungen fehlgeschlagen sind, kann der K&#xE4;ufer Wandlung oder Preisminderung verlangen. Von uns als schadhaft erkannte und ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der K&#xE4;ufer nach Verst&#xE4;ndigung die notwendige Gelegenheit und Zeit einzur&#xE4;umen, andernfalls sind wir von der Gew&#xE4;hrleistung befreit. F&#xFC;r gebrauchte Fahrzeuge kann keine Gew&#xE4;hrleistung oder Garantie &#xFC;bernommen werden. Die Geltendmachung von Gew&#xE4;hrleistungsanspr&#xFC;chen entbindet den K&#xE4;ufer nicht von seinen vertraglichen vereinbarten (Zahlungs-)Verpflichtungen. 11) Produkthaftung Der K&#xE4;ufer verpflichtet sich, alle ihm &#xFC;bergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitsbestimmungen genauest zu beachten. Dem K&#xE4;ufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften die Haftung der Firma Lientschnig [&hellip;]</description></oembed>
