{"version":"1.0","provider_name":"Harald Lientschnig","provider_url":"https:\/\/www.landtechnik-lientschnig.at\/new","author_name":"thomas.pfeffer","author_url":"https:\/\/www.landtechnik-lientschnig.at\/new\/author\/thomas-pfeffer\/","title":"AGB - Harald Lientschnig","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\"><a href=\"https:\/\/www.landtechnik-lientschnig.at\/new\/agb\/\">AGB<\/a><\/blockquote>\n<script type='text\/javascript'>\n<!--\/\/--><![CDATA[\/\/><!--\n\t\t\/*! This file is auto-generated *\/\n\t\t!function(d,l){\"use strict\";var e=!1,n=!1;if(l.querySelector)if(d.addEventListener)e=!0;if(d.wp=d.wp||{},!d.wp.receiveEmbedMessage)if(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if(t)if(t.secret||t.message||t.value)if(!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var r,i,a,s=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),n=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),c=0;c<n.length;c++)n[c].style.display=\"none\";for(c=0;c<s.length;c++)if(r=s[c],e.source===r.contentWindow){if(r.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message){if(1e3<(a=parseInt(t.value,10)))a=1e3;else if(~~a<200)a=200;r.height=a}if(\"link\"===t.message)if(i=l.createElement(\"a\"),a=l.createElement(\"a\"),i.href=r.getAttribute(\"src\"),a.href=t.value,o.test(a.protocol))if(a.host===i.host)if(l.activeElement===r)d.top.location.href=t.value}}},e)d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",t,!1),d.addEventListener(\"load\",t,!1);function t(){if(!n){n=!0;for(var e,t,r=-1!==navigator.appVersion.indexOf(\"MSIE 10\"),i=!!navigator.userAgent.match(\/Trident.*rv:11\\.\/),a=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),s=0;s<a.length;s++){if(!(e=a[s]).getAttribute(\"data-secret\"))t=Math.random().toString(36).substr(2,10),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t);if(r||i)(t=e.cloneNode(!0)).removeAttribute(\"security\"),e.parentNode.replaceChild(t,e)}}}}(window,document);\n\/\/--><!]]>\n<\/script><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/www.landtechnik-lientschnig.at\/new\/agb\/embed\/\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;AGB&#8220; &#8211; Harald Lientschnig\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe>","description":"[vc_row lg_spacing=&#8221;padding_top:100;padding_bottom:50&#8243;][vc_column offset=&#8221;vc_col-lg-8&#8243;][tm_heading custom_google_font=&#8221;&#8221; text=&#8221;Allgemeine Verkaufs-, Reparatur-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Landtechnik Harald Lientschnig e.U. K\u00e4rntnerstrasse 9 9601 Arnoldstein&#8221; font_size=&#8221;lg:30&#8243;][tm_spacer size=&#8221;lg:25&#8243;][tm_heading tag=&#8221;div&#8221; custom_google_font=&#8221;&#8221; text=&#8221;Durch Unterfertigung dieses Auftrages erkennt der Besteller bzw. K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich nachstehende Verkaufs-, Reparatur-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der Firma Landtechnik Harald Lientschnig e.U. (im Folgenden kurz \u201eFirma Lientschnig\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftbedingungen, au\u00dfer es w\u00e4re im Einzelfall eine gesonderte anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen worden. Die Firma Lientschnig widerspricht, s\u00e4mtlichen anderslautenden Einkaufs und Lieferbedingungen und verzichtet der Vertragspartner auf Anwendung seiner Gesch\u00e4ftsbedingungen.&#8221;][tm_spacer size=&#8221;lg:25&#8243;][vc_column_text] 1) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages: Ein Kaufvertrag \u00fcber die umseits angef\u00fchrten Waren kommt erst rechtwirksam zustande, wenn die Annahme der Bestellung durch die Firma Lientschnig erfolgt und der Vertrag intern gepr\u00fcft wurde . Die Bestellung gilt als angenommen, wenn von uns nicht innerhalb von 14 Tagen ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird, die Bestellung nicht anzunehmen. 2) Reparaturauftr\u00e4ge Muss im Zuge eines Reparaturauftrages festgestellt werden, dass weitere Ersatzteile unbedingt erforderlich sind, sind die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Reparatur erforderlichen Ersatzteile vom Kunden auch ohne gesonderten Zusatzauftrag zu bezahlen. Werden vom Kunden nur provisorische oder unvollst\u00e4ndige Reparaturen begehrt, wird von uns hief\u00fcr keine Haftung \u00fcbernommen. Werden vom Kunden gebrauchte oder neue Teile beigestellt und eingebaut, \u00fcbernehmen wir f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit dieser Teile keine Haftung. Gew\u00e4hrleistungs- oder Kulanzreparaturen sind ausschlie\u00dflich von uns durchzuf\u00fchren. Rechnungsabz\u00fcge aufgrund von Arbeiten anderer Firmen werden von der Firma Lientschnig nicht anerkannt. 3) Unsicherheitseinrede \/ Zahlungsschwierigkeiten Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Vertrages ergeben, dass der K\u00e4ufer in Zahlungsschwierigkeiten ger\u00e4t, ist die Firma Lientschnig berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben und eine Lieferung bzw. Leistung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer eine Bankgarantie einer \u00f6sterreichischen Bank \u00fcber den vertraglich vereinbarten Wert der Lieferung\/Leistung beibringt oder im Voraus ausreichende Akontozahlungen leistet. 4) R\u00fccktritt, Stornogeb\u00fchr Bestellungen k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer nur mit Zustimmung der Firma Lientschnig r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. F\u00fcr den Fall eines R\u00fccktrittes ist der K\u00e4ufer verpflichtet, der Firma Lientschnig f\u00fcnfzehn Prozent der Auftragssumme als Stornogeb\u00fchr zu bezahlen. Die Firma Lientschnig beh\u00e4lt sich bei Vertragsverletzung des K\u00e4ufers das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zur\u00fcck zu treten, wobei der K\u00e4ufer eine Geb\u00fchr von 15 Prozent der Auftragssumme zu bezahlen hat. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinaus gehenden Schadens bleibt der Firma Lientschnig vorbehalten. 5) Preise und Preisfestsetzung Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, netto ab unseren Lager in K\u00e4rntnerstrasse 9 9601 Arnoldstein. Die vereinbarten Preise sind aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Einkaufspreise der Firma Lientschnig kalkuliert. Ein Irrtum bleibt vorbehalten, wenn er sofort aufgekl\u00e4rt wird. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserh\u00f6hungen aufgrund h\u00f6herer Gestehungskosten, Erh\u00f6hung von Z\u00f6llen, \u00c4nderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen, Derartige Erh\u00f6hungen fallen in die Zahlungspflicht des K\u00e4ufers. Aus derartigen Preiserh\u00f6hungen kann ein R\u00fccktrittsrecht nicht abgeleitet werden. 6) Zahlungsbedingungen \/ Verzugszinsen Zahlungen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie entweder bar an uns geleistet wurden, oder auf einem unserer bekannt gegebenen Konten fristgerecht eingelangt sind. Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 1333 ABGB vereinbart. Es gilt ausdr\u00fccklich ein Aufrechnungsverbot von aufeinandertreffenden wechselseitigen Forderungen als vereinbart. 7) Eigentumsvorbehalt Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises einschlie\u00dflich aller Nebenleistungen bleibt die gelieferte Ware im alleinigen und ausschlie\u00dflichen Eigentum der Firma Lientschnig und darf nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne gerichtliches Urteil vom Eigentumsvorbehalt selbst\u00e4ndig Gebrauch zu machen und die nicht bezahlten Waren beim K\u00e4ufer abzuholen. 8) Lieferpflichten, Lieferzeit Unsere Lieferfristen sind stets unverbindlich. Sie setzen den normalen Zustand und normale Verh\u00e4ltnisse voraus. Bei nicht vorhersehbaren Lieferverz\u00f6gerungen durch die Herstellerfirma sind wir einseitig berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall h\u00f6herer Gewalt, unvorhergesehener Streiks, Aussperrungen oder f\u00fcr alle F\u00e4lle, in denen Verz\u00f6gerungen nicht auf ein Verschulden der Firma Lientschnig zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. In all diesen F\u00e4llen sind alle Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Erf\u00fcllung oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung ausgeschlossen. Die Lieferung durch die Firma Lientschnig ist erf\u00fcllt, wenn die Waren oder Ger\u00e4te dem Transporteur \u00fcbergeben wurden oder selbst vom K\u00e4ufer vom Auslieferungslager \u00fcbernommen wurden. 9) M\u00e4ngelr\u00fcgen, Transportsch\u00e4den Allf\u00e4llige M\u00e4ngelr\u00fcgen sind vom K\u00e4ufer ohne unn\u00f6tigen Aufschub schriftlich bei der Firma Lientschnig geltend zu machen. Falls binnen acht Tagen nach Annahme bzw. \u00dcbernahme der Waren oder Ger\u00e4te keine schriftliche Beanstandung bei uns einlangt, gelten alle Waren und Ger\u00e4te bzw. die Reparaturen als vom K\u00e4ufer angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden M\u00e4ngelr\u00fcgen nicht mehr anerkannt. 10) Gew\u00e4hrleistung und Garantie Die Firma Lientschnig leistet dem K\u00e4ufer bzw. Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gew\u00e4hr f\u00fcr die Funktionalit\u00e4t und Betriebsbereitschaft der verkauften Waren, Maschinen und Ger\u00e4te sowie die ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgte Reparatur. Soweit die von der Firma Lientschnig verkauften Waren oder Ger\u00e4te eine Fabriks- bzw. Herstellergarantie genie\u00dfen, haftet das Lieferwerk f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktion im Rahmen der Garantiebestimmungen. Der K\u00e4ufer verzichtet deshalb ausdr\u00fccklich auf alle Regressanspr\u00fcche gegen\u00fcber der Firma Lientschnig. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche k\u00f6nnen von uns nur dann anerkannt werden, wenn diese vom K\u00e4ufer sofort nach Feststellung des Mangels umfassend schriftlich ger\u00fcgt wurden. Jedweder Gew\u00e4hrleistungs- oder Garantieanspruch erlischt, wenn der K\u00e4ufer die Vorschriften \u00fcber die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen technischen \u00dcberpr\u00fcfungen (z.B. Pflicht-Service) nicht ordnungsgem\u00e4\u00df und zeitgerecht durchf\u00fchren l\u00e4sst. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich auf Fehler, die nachweislich bereits vor dem Gefahren\u00fcbergang bestanden haben. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware beschr\u00e4nkt. Erst wenn die Nachbesserung fehlschl\u00e4gt oder Ersatzlieferungen fehlgeschlagen sind, kann der K\u00e4ufer Wandlung oder Preisminderung verlangen. Von uns als schadhaft erkannte und ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der K\u00e4ufer nach Verst\u00e4ndigung die notwendige Gelegenheit und Zeit einzur\u00e4umen, andernfalls sind wir von der Gew\u00e4hrleistung befreit. F\u00fcr gebrauchte Fahrzeuge kann keine Gew\u00e4hrleistung oder Garantie \u00fcbernommen werden. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen entbindet den K\u00e4ufer nicht von seinen vertraglichen vereinbarten (Zahlungs-)Verpflichtungen. 11) Produkthaftung Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, alle ihm \u00fcbergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitsbestimmungen genauest zu beachten. Dem K\u00e4ufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften die Haftung der Firma Lientschnig [&hellip;]"}